- Großelternteil
- Groß|el|tern|teil, der:einer der beiden Großeltern.
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Groß|el|tern|teil, der: einer der beiden Großeltern.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Jüdischer Mischling — Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff „jüdischer Mischling“ wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 definiert. „Jüdische Mischlinge“ waren danach Deutsche, die von einem oder zwei… … Deutsch Wikipedia
Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft — Basisdaten Titel: Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Art: Reichsgesetz Geltungsbereich: Deutsches Reich Rechtsmaterie: Rechtspflege, Berufsre … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… … Deutsch Wikipedia
Ahnenpass — The Ahnenpass (literally ancestor passport) documented the Aryan lineage of citizens of Nazi Germany.The investigation for lineage was not obligatory as it was a major undertaking to research the original documents for birth and marriage. Many… … Wikipedia
Ariernachweis — „Ahnentafel zum Nachweis arischer Abstammung für fünf Generationen“, herausgegeben im Auftrag des Dithmarscher Geschlechterbundes … Deutsch Wikipedia
Arierschein — „Ahnentafel zum Nachweis arischer Abstammung für 5 Generationen“, herausgegeben im Auftrag des Dithmarscher Geschlechterbundes Der „Ariernachweis“ oder „Arierschein“ sollte in der Zeit des Nationalsozialismus eine Abstammung aus der „arischen… … Deutsch Wikipedia
Arische Abstammung — „Ahnentafel zum Nachweis arischer Abstammung für 5 Generationen“, herausgegeben im Auftrag des Dithmarscher Geschlechterbundes Der „Ariernachweis“ oder „Arierschein“ sollte in der Zeit des Nationalsozialismus eine Abstammung aus der „arischen… … Deutsch Wikipedia
Reichsbürgergesetz — Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Angehörige deutschen oder artverwandten Blutes“, einerseits und in Staatsangehörige, „Angehörige rassefremden Volkstums“,… … Deutsch Wikipedia
Erbfolge — (Sukzession) ist der Eintritt einer oder mehrerer Personen, der Erben, in die Gesamtheit der Vermögensverhältnisse, der Rechte und Verpflichtungen eines Erblassers (s. d.). Das Vermögen des Erblassers, die Erbschaft, geht als Ganzes auf den Erben … Meyers Großes Konversations-Lexikon
geraten — ge|ra|ten [gə ra:tn̩], gerät, geriet, geraten <itr.; ist: 1. a) am Ende einer Herstellung, eines Prozesses bestimmte positive oder negative Eigenschaften aufweisen: alles, was er tat, geriet ihm gut. Syn.: ↑ ausfallen, werden. b) gelingen, gut … Universal-Lexikon